- 20.11.2024
Tragschicht kommt auf den Roßplatz
Am Roßplatz nimmt die neue Fahrbahn Gestalt an.
Die Stadt Eisenberg und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Regionalbereich Ost, werden in einer komplexen Baumaßnahme "Verkehrskomplex Roßplatz" im Zeitraum von 2024 bis 2025 den gesamten öffentlichen Raum grundhaft sanieren.
Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg, die Netzgesellschaft Eisenberg mbH und die Thüringer Netkom GmbH schließen sich der Gemeinschaftsmaßnahme an und werden die Ver- und Entsorgungsleitungen mit modernisieren. Neben einer grundhaften Fahrbahnerneuerung stehen neue Gehwege, neue Parkstellflächen und eine neue Straßenbeleuchtung auf dem Plan. Die Ver- und Entsorgungsunternehmen werden sich der Erneuerung der technischen Infrastruktur (Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas und Glasfaser) annehmen.
Die Entwurfsplanung zum Bauvorhaben finden Sie untenstehend. Klicken Sie auf den Plan um ihn in einem neuen Fenster zu öffnen und in der vergrößerten Variante ansehen zu können.
Die wichtigsten weiteren Fragen und Antworten liefern wir hier im Überblick in diesem FAQ. Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gern das Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung der Stadt Eisenberg!
Die bestehende Bushaltestelle "Roßplatz" wird dauerhaft zurückgebaut. Die bestehende Bushaltestelle "Mohren-/Mühlenstraße" wird für den Zeitraum des ersten Teilabschnittes (Abschnitt Roßplatz) verlegt. Als Standort wurde der Abschnitt zwischen Karolinenstraße und Mohrenstraße gewählt. Somit ist während der Bauzeit die Stadtbuslinie weiter in Betrieb.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Verkehrsuntersuchung bleibt die Verkehrsführung vom Roßplatz in Richtung Klosterlausnitzer Straße unverändert, der Verkehr wird also weiter über die Ziegelgasse und die Tannecker Gasse abgeführt.
Von der Klosterlausnitzer Straße in Richtung Roßplatz ändert sich die Verkehrsführung. Der Verkehr wird nicht mehr über die Mohrenstraße und Mühlenstraße abgeführt, sondern verbleibt auf der Klosterlausnitzer Straße.
Die bestehende Bushaltestelle "Roßplatz" wird dauerhaft zurück gebaut. Die überörtliche und die Stadtbuslinie werden die Bushaltstelle "Mohren-/Mühlenstraße" nutzen, die zu einem späteren Zeitpunkt barrierefrei ausgebaut wird.
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Es wird in überörtliche und in innerörtliche Umleitungen unterschieden.
Das aktuelle Verkehrsführungskonzept sieht die überörtliche Umleitung über die Landesstraße L 3007 (Geraer Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Jenaer Straße) und weiter über Saasa, Saasaer Straße, Klosterlausnitzer Straße (Landesstraße L 1073) und umgekehrt vor.
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Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Klosterlausnitzer Straße (L 1073), Am Jahnplatz, Luisenstraße, Höllkopfstraße, Oskar-Weise-Straße, Mühlenstraße. Im ersten Teilabschnitt (Abschnitt Roßplatz) wird die Umleitung über die Mohrenstraße auf die Klosterlausnitzer Straße, im zweiten Teilabschnitt über den Roßplatz auf die Geraer Straße (L 3007) fortgeführt.
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Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Die Grundstücke sind jederzeit fußläufig zu erreichen, eine Zufahrt zu den Grundstücken kann jedoch nicht sichergestellt werden. In Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit der Baufirma möglicherweise ein Zeitfenster für eine Zufahrt eingeordnet werden. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der Baufirma (mindestens 14 Tage vorher) ist einzuplanen.
Die Schaffung von Ersatzparkflächen während der Baumaßnahme wurde geprüft. Eine Bereitstellung von Ersatzparkflächen ist nicht möglich.
Die innerörtliche Umleitung erfolgt über das städtische Straßennetz, teilweise auch durch das Wohngebiet "Höllkopf". Um den Verkehrsfluss sicherzustellen wird es erforderlich sein teilweise Parkverbote einzurichten.
Die neuen Stellflächen werden in Längs- bzw. in Schrägaufstellung errichtet, die vorhandenen Zufahrten wurden in die neue Planung übernommen. Somit wird gegenüber der teilweise im Bestand vorhandenen Senkrechtaufstellung der Stellflächen ein verbessertes Ausfahren ermöglicht.
Im Bestand können ca. 27 Kraftfahrzeuge im Baubereich Roßplatz ungeordnet parken. Nach Realisierung der Maßnahme verbleiben ca. zwanzig Stellplätze, die baulich angeordnet werden. Somit entfallen sieben Stellplätze gegenüber dem Bestand.
Die Errichtung von Ladesäulen wurde geprüft. Da es sich bei den Parkplätzen am Roßplatz überwiegend um Anwohnerparkplätze handelt und bei der Berücksichtigung von Ladesäulen weitere Parkplätze, zusätzlich zu den bereits entfallenden sieben Parkplätzen (siehe oben), wegfallen würden, wird darauf am Roßplatz verzichtet. Die Möglichkeit der Anordnung von Ladesäulen an anderen Standorten wird weiter geprüft.
Die Baumaßnahme wird in zwei Teilabschnitten durchgeführt. Dies ist aufgrund der umfangreichen Bauarbeiten und der erforderlichen Umleitungsführung notwendig.
Diese Abschnitte schließen sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme "Roßplatz" an. Aufgrund des umfangreichen Bauumfanges und der erforderlichen Umleitungsführung ist eine Trennung notwendig.
Ja, seitens der Naumburger Bauunion wird auf der Baustelle eine mobile Baustellen-Überwachung eines externen Dienstleisters eingesetzt. Diese überwacht den eingezäunten Baustellenbereich, um ein Betreten der Baustelle durch Unbefugte, Vandalismus und auch Diebstahl von teuren Rohstoffen und Werkzeugen zu verhindern. Sofern ein unbefugtes Betreten der Baustelle erkannt wird, wird der Unbefugte zum unmittelbaren Verlassen der Baustelle aufgefordert. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der kostenpflichtige Einsatz eines Wachdienstes oder auch der Polizei die Folge. Die Erziehungsberechtigten sind angehalten auf Ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Eine Personenidentifizierung ist im Rahmen der Baustellen-Überwachung möglich.
Im Zeitraum der Umbindungen von Hauptleitungen und Hausanschlüssen wird es technologiebedingt zu Unterbrechungen kommen. In diesem Fall werden die unmittelbar betroffenen Anwohner durch die Ver- und Entsorgungsunternehmen im Voraus informiert.
Mit der Abfallwirtschaft und der Baufirma wird die Müllentsorgung vor Baubeginn besprochen. Es wird Sammelplätze geben, zu denen die Mülltonnen gebracht werden. Teilweise werden auch die angrenzenden Straßen zu nutzen sein. Je nach Bauzustand wird dies durch die Baufirma unterstützt.
Aufgrund begrenzter Fahrbahnbreiten und nicht vorhandener Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Verkehr und Radfahrern im Baubereich "Klosterlausnitzer Straße" ist eine Anordnung eines separaten Radweges nicht möglich. Auch die Anordnung eines gemeinsamen Geh-/ Radweges ist aufgrund der begrenzten Gehwegbreiten nicht planbar. Außerdem ist ein Anschluss an eine vorhandene Radwegeführung an den Bauenden nicht gegeben.
Im Baubereich "Klosterlausnitzer Straße" ist eine bauliche Trennung (Hochbord) zwischen Fahrbahn und Gehweg vorgesehen. Im Baubereich "Roßplatz" ist eine bauliche Trennung (Rundbord) zwischen Fahrbahn und Parkstellflächen und eine bauliche Trennung (Hochbord) zwischen Parkstellflächen und Gehweg vorgesehen.
Gehwege werden durch Hochborde von der Fahrbahn bzw. den Parkstellflächen getrennt. Zusätzliche Poller, Geländer etc. sind nicht vorgesehen.