Neue Regelung ab 1. Mai 2025 zur Lichtbildaufnahme für Ausweisdokumente

Symbolbild Personalausweis

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahmen bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen in Kraft.

Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beatragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.

Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft zurückzuführen.

Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, dass Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.

Für Fotodienstleister bedeutet diese Regelung ebenfalls, dass Lichtbilder nur noch digital aufgenommen werden und über einen zertifizierten Cloud-Service an die zuständige Behörde übermittelt werden dürfen. Ob Ihr ausgewählter Fotodienstleister diesen Dienst anbietet, erfahren Sie über folgenden Link: www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Sie als Antragsteller können wählen, ob Sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde anfertigen lassen möchten. Die digitale Lichtbildaufnahme in den Behörden wird unter anderem mit dem PointID® System durchgeführt. Für diesen Service fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro pro Dokument an.