Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Garten der Sinne“ der Gemeinde Rauschwitz gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 01.04.2026 bis einschließlich 06.05.2026

Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Garten der Sinne“ der Gemeinde Rauschwitz gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 01.04.2026 bis einschließlich 06.05.2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz hat am 08. Mai 2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Garten der Sinne“ der Gemeinde Rauschwitz für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Veröffentlichung des Entwurfes im Internet sowie die öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Eisenberg erfolgten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19. Mai 2025 bis zum 19. Juni 2025. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13. Mai 2025 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 19. Juni 2025 aufgefordert.

Da ein Verfahrensfehler im Rahmen der vom 19. Mai 2025 bis zum 19. Juni 2025 abgehaltenen förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht auszuschließen ist, muss aus verfahrenstechnischen Gründen dieser Verfahrensschritt annulliert und in korrekter Form durchgeführt werden. Alle bisher im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen und Hinweise behalten ihre Gültigkeit. Dementsprechend wurden alle abgegebenen Stellungnahmen und Hinweise ausgewertet und beachtet. Dabei ist es unerheblich, dass der genannte Verfahrensschritt der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB annulliert werden muss. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in korrekter Form durchgeführt und ist daher nicht zu wiederholen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz hat daher in seiner Sitzung am 18. März 2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Garten der Sinne“ mit Stand vom 25. Februar 2026 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschlussnummer RAU-0069/2026).

Allgemeines Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Weiterentwicklung einer Arbeits- und Ausstellungsfläche für Holzskulpturen zu schaffen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage Rauschwitz an der Landesstraße L 1070. Es umfasst das Flurstück 83/2 der Flur 1 der Gemarkung Rauschwitz mit einer Fläche von 1,09 ha.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten durch das Flurstück 161/6 der Flur 1 (die Landesstraße L 1070),
- im Nordwesten durch das Flurstück 59 der Flur 2 (landwirtschaftliche Nutzfläche),
- im Westen und Süden durch das Flurstück 83/3 sowie im Süden durch das Flurstück 82/11, beide Flur 1 (Grünbereich)          sowie
- im Osten durch das Flurstück 77 (Grünland); alle Flurstücke: Gemarkung Rauschwitz.
 

Zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Garten der Sinne“ (ohne Maßstab)

Abb.: Zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Garten der Sinne“ (ohne Maßstab)



Die folgenden Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Garten der Sinne“ wurden durch den Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz zur Veröffentlichung im Internet und zur Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt:

  • Planzeichnung in der Fassung vom 25.02.2026
  • Begründung mit Umweltbericht (basierend auf der Umweltprüfung) in der Fassung vom 25.02.2026 (enthält umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern: Mensch; Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt inklusive Auseinandersetzung mit dem Schutz von zwei § 30-Biotopen im Geltungsbereich; Fläche und Boden; Wasser; Klima und Luft; Landschaft und Ortsbild; Kultur- und sonstige Sachgüter; Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; Eingriffsbilanzierung inklusive Festsetzung des Ausgleichs; Zusätzliche Angaben)
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung in der Fassung vom März 2025 (enthält umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt inklusive Vorschläge für geeignete Festsetzungen)
  • Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (enthält umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern: Mensch; Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt; Fläche und Boden; Wasser; Klima und Luft; Landschaft und Ortsbild; Kultur- und sonstige Sachgüter; Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; Eingriffsbilanzierung; Zusätzliche Angaben)
  • Thüringer Landesverwaltungsamt vom 04.10.2024 (mit Nachtrag vom 08.10.2024), 17.06.2025 und 15.07.2025
  • Saale-Holzland-Kreis vom 09.10.2024 und 16.06.2025
  • Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation vom 23.09.2024 und 03.06.2025
  • Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 30.09.2024 und 05.06.2025
  • Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Fachbereich Archäologische Denkmalpflege) vom 16.05.2025
  • Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege) vom 16.05.2025
  • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 12.09.2024 und 27.05.2025
  • Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vom 13.09.2024 und 15.05.2025
  • Bundesnetzagentur vom 04.09.2024
     

Den vorgenannten Unterlagen sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen zu entnehmen:

  • Schutzgut Mensch: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben insb. im Hinblick auf Lärm, Schadstoffemissionen sowie die Funktion der Erholung und Umweltbildung; Erläuterung von Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verringerungsmaßnahmen (Begrenzung zulässiger Art baulicher Nutzungen; Einhaltung Verordnungen zum Lärmschutz)
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben insb. im Hinblick auf Flora, gesetzlich geschützte Biotope, Vögel, Säugetiere ohne Fledermäuse, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Mollusken; Erläuterung von Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verringerungsmaßnahmen (Erhalt vorhandener Baum- und Strauchgruppen und Anlage weiterer naturnaher Flächen zur Förderung der Lebensraumqualität; Pflegevorgaben für Biotope und Stellplatzflächen u. a. zum Schutz von Reptilien; Abgrenzungen und Hinweistafeln zur Vermeidung des Betretens sensibler Bereiche; Gehölzentfernung nur außerhalb der Brutzeiten; artenschutzrechtliche Kontrolle vor Baubeginn)
  • Schutzgut Fläche und Boden: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben insb. im Hinblick auf Flächeninanspruchnahme, Bodenfunktionen und Schadstoffeinträge; Erläuterung von Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verringerungsmaßnahmen (Begrenzung der Versiegelung; Begrenzung zulässiger Art baulicher Nutzungen; Vorgehen bei Bodenarbeiten)
  • Schutzgut Wasser: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben insb. im Hinblick auf Niederschlagswasserversickerung und Grundwasserhaushalt; Erläuterung von Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verringerungsmaßnahmen (Begrenzung der Versiegelung; Teilversiegelung von Verkehrsflächen; Begrenzung zulässiger Art baulicher Nutzungen)
  • Schutzgut Klima und Luft: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben insb. im Hinblick auf Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete; Erläuterung von Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verringerungsmaßnahmen (Begrenzung zulässiger Art und Höhe baulicher Nutzungen)
  • Schutzgut Landschaft und Ortsbild: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben insb. im Hinblick auf Eigenart, Schönheit, Seltenheit, Strukturvielfalt, Naturnähe und visuelle Verletzbarkeit der Landschaft; Erläuterung von Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verringerungsmaßnahmen (Eingrünung; Begrenzung zulässiger Art und Höhe baulicher Nutzungen)
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben insb. im Hinblick auf Bau- und Bodendenkmäler sowie die Funktion der Umweltbildung; keine Relevanz von Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verringerungsmaßnahmen
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: zusammenfassende Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (insb. zwischen Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Fläche und Boden)
  • Eingriffsbilanzierung: Bilanzierung der Ausgangssituation und der zukünftigen Situation unter Beachtung der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen
  • Zusätzliche Angaben zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten, zum technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und zur Durchführung der Umweltüberwachung


Alle vorgenannten Unterlagen sind in der Zeit vom

01.04.2026 bis einschließlich 06.05.2026


auf der Internetseite der Stadt Eisenberg/Thüringen (www.stadt-eisenberg.de) unter der Rubrik „Rathaus“ > „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

 

Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 01.04.2026 bis einschließlich 06.05.2026 im Rathaus der Stadt Eisenberg/Thüringen (Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung, 1. Obergeschoss, Raum 17, Markt 27, 07607 Eisenberg/Thüringen) zu den folgenden Zeiten aus:

• Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr (jeweils Terminvereinbarung erforderlich)
• Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
• Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
• Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
• Freitag 09:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)

Im Veröffentlichungszeitraum können von jedermann Stellungnahmen zur Planung elektronisch an die E-Mail-Adresse bauen@rathaus-eisenberg.de übermittelt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift im genannten Auslegungsort während der genannten Öffnungszeiten. Die Postanschrift für schriftliche Stellungnahmen lautet: Stadt Eisenberg, Postfach 1157, 07601 Eisenberg.

Eine Terminvereinbarung kann über das Sekretariat des Amtes für Bauen und Wirtschaftsförderung der Stadt Eisenberg/Thüringen erfolgen (Telefon: 033691/73243 | E-Mail: bauen@rathaus-eisenberg.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Garten der Sinne“ unberücksichtigt bleiben.

Rauschwitz, 19.03.2026

Claus
Bürgermeister Rauschwitz