Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz "Garten der Sinne"
Der Gemeinderat der Gemeinde Rauschwitz hat in seiner Sitzung am 8. August 2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz „Garten der Sinne“ in der Fassung vom 15. Juli 2024 bestätigt, die Begründung in der Fassung vom 15. Juli 2024 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht und die grundsätzlich städtebauliche Einordnung und bauplanungsrechtliche Genehmigung für die Sicherung des Fortbestandes und der zukünftigen Entwicklung des „Garten der Sinne“ in Rauschwitz. Die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz "Garten der Sinne" hängt gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung an den festgelegten Anschlagstafeln:
- Rauschwitz: Bushaltestelle
- Pretschwitz: Bushaltestelle
- Döllschütz: Ortsmitte
- Schmörschwitz: Ortsmitte
- Karsdorfberg: Ortsmitte
öffentlich aus.
Der vorliegende Vorentwurf einschließlich der Begründung und der Umweltprüfung in der Fassung vom 15. Juli 2024 liegen in der Zeit vom 9. September 2024 bis zum 11. Oktober 2024 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Bauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.
Dienstzeiten
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.
- Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Der vorliegende Vorentwurft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rauschwitz "Garten der Sinne" kann auch auf der Internetseite der Stadt Eisenebrg www.stadt-eisenberg.de unter der Rubrik - Rathaus - Amtliche Bekanntmachunen eingesehen werden.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.
Rauschwitz, 2. September 2024
gez. Claus
Bürgermeister