Der Stadtrat der Stadt Eisenberg widmet gemäß § 6 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 in der derzeit gültigen Fassung, die Straßen „An der Siebenfreude“ und „Rudi-Oertel-Straße“ in Eisenberg dem öffentlichen Verkehr. Sie erhalten die Eigenschaften einer öffentlichen Straße gemäß § 2 ThürStrG. 

Der genaue Umfang der Widmung ist auf dem nachfolgenden Flurkartenauszug dargestellt: 

Widmung Straßen: An der Siebenfreude und Rudi-Oertel-Straße

(Flurkartenauszug)

Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist der Lageplan, in dem die gewidmete Fläche dargestellt ist (Flurstücke 1203/9, 1260/24, 1284/60, 1284/62, 1284/66, 1284/87, 1284/101, 1284/120, 1291/16 und Teilstück aus 1284/65, Flur 5, Gemarkung Eisenberg). Der genaue Lageplan liegt zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadtverwaltung Eisenberg/Thüringen, Markt 27, 07607 Eisenberg aus.

Es werden keine Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festgelegt.

Die Verfügung wird frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Eisenberg/Thüringen wirksam.

Erläuterung zur Widmung:

Mit der Widmung werden die Straßen zu einer „öffentlichen Sache“, d.h. sie können im Rahmen des Gemeingebrauchs von Jedermann genutzt werden. Ohne Widmung blieben sie gemeindeeigene Straßen.  

Eisenberg, den 03.07.2026

gez.

Bürgermeister

Rechtsbehelfsbelehrung: 

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Eisenberg/Thüringen, Markt 27, 07607 Eisenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.  Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.