Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Sport- und Erholungskomplex Schortental“ der Stadt Eisenberg:
Amtliche Bekanntmachung zur Billigung des Entwurfes und öffentlichen Auslegung
Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat in seiner Sitzung am 7. November 2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schortental-Festzelt“ mit Beschluss-Nr. 71-VII/19 gefasst.
Durch das beauftragte Planungsbüro wurden bereits grundsätzliche Informationen zur Erarbeitung des Bebauungsplanes bei wichtigen Behörden eingeholt (Forstamt, Untere Wasserbehörde, Bauordnungsamt, usw.). Darauf aufbauend wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verwendet wurde. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mit dem früh-zeitigen Entwurf wurde in der Zeit vom 6. August 2020 bis 18. September 2020 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Beteiligungen wurden in der Fassung vom 15. November 2021 eingearbeitet. Insbesondere fanden Ortstermine und Gespräche mit der Naturschutzbehörde und dem zuständigen Forstamt Jena-Holzland statt. Bei diesen Terminen wurde über die zukünftigen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit der zukünftigen Parkplätze (Baumfällungen) und die notwendigen Aufforstungen sowie die dafür geeigneten Flächen im Gebiet beraten. Im Ergebnis konnte eine von allen Beteiligten akzeptierte Lösung gefunden werden, die jedoch einen Erwerb von Flächen durch die Stadt Eisenberg erforderlich machte.
Des Weiteren erfolgte die Klärung mit den Genehmigungsbehörden zur Entwicklung des o. g. Bebauungsplanes im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplanverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Die Stadt Eisenberg hat dazu parallel das Gesamtstädtische Konzept „Sportanlagen und sportbezogene Erholungs- und Freizeiteinrichtungen“ erarbeitet. In diesem Konzept sind die Grundlagen für die Weiterentwicklung der städtischen Anlagen im Sin-ne der Flächennutzungsplanung analysiert, der Bedarf ermittelt, fort- und festgeschrieben wurden. Somit sind die städtebaulichen Ziele der Flächennutzungsplanung bereits derartig festgesetzt, dass diese in den Flächennutzungsplan übernommen werden können und in der Stadtratssitzung am 3. November 2022 beschlossen wurden. Somit konnte nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB die Voraussetzung für eine Parallelaufstellung des o. g. Bebauungsplanes er-füllt werden.
Dementsprechend wurde der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes nochmals überarbeitet und den aktuellen Forderungen und Hinweisen angepasst. Auch die Benennung des Bebauungs-planes wurde entsprechend aktualisiert und somit lautet der Bebauungsplan wie folgt: „Erweiterung Sport- und Erholungskomplex Schortental“ der Stadt Eisenberg. Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat in seiner Sitzung am 3. November 2022 den geänderten Entwurf in der Fassung vom Oktober 2022 bestätigt, die Begründung gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3 BauGB für die Dau-er von zwei Wochen bestimmt. Die Beteiligungen zum geänderten Entwurf des o. g. Bebau-ungsplanes sind vom 21. November 2022 bis zum 6. Dezember 2022 erfolgt. Die Ergebnisse der Beteiligungen wurden ausgewertet.
Die während dieser Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das beauftragte Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Eisenberg geprüft, in die Abwägung in der Fassung vom 25. Mai 2023 eingearbeitet und durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 beschlossen. In der Folge hat der Stadtrat der Stadt Eisenberg in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 den Durchführungsvertrag zum o. g. Bebauungsplan „Erweiterung Sport- und Erholungskomplex Schortental“ der Stadt Eisenberg zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Eisenberg beschlossen.
In der Zwischenzeit haben sich jedoch weitere Änderungen bzw. Anpassungen ergeben, die durch das Planungsbüro in den nun vorliegenden Entwurf des o. g. Bebauungsplanes eingearbeitet wurden. Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat in seiner Sitzung am 19. März 2025 den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sport- und Erholungskomplex Schortental“ der Stadt Eisenberg in der Fassung vom 20. Dezember 2024 bestätigt, die Begründung sowie alle erforderlichen Planunterlagen gebilligt und zur er-neuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat bestimmt.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sport- und Erholungs-komplex Schortental“ der Stadt Eisenberg und dessen Begründung sowie alle erforderlichen Planunterlagen in der Fassung vom 20. Dezember 2024 liegen in der Zeit vom 7. April 2025 bis zum 9. Mai 2025 während der Dienstzeiten im Rathaus Markt 27, Bauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.
- Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
- Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
- Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.
- Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Die Unterlagen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der o. g. Zeit der Offenlage auch auf der Internetseite der Stadt Eisenberg www.stadt-eisenberg.de unter der Rubrik – Rathaus – Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eisenberg, 27.03.2025
Kieslich
Bürgermeister
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweck-mäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich.
Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Be-lange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.