Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Berichterstattung zum Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Stadt Eisenberg

Die Berichterstattung zum Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) ist für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Berichterstattung zum Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Stadt Eisenberg erfolgte gemäß § 14 der Hauptsatzung in der Zeitung „Ostthüringer Zeitung“, Lokalausgabe Eisenberg, mit Datum 21. September 2024.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30. September 2024 bis 14. Oktober 2024 während der Dienstzeiten im Rathaus, Markt 27, Amt für Bauen und Wirtschaftsförderung zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterungsmöglichkeit aus.

Dienstzeiten

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Montag und Freitag sind zwingend Absprachen von Terminen notwendig.

  • Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen ausschließlich zu den Inhalten dieser Berichterstattung zum Lärmaktionsplan schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Eisenberg, 21. September 2024

gez. Kieslich
Bürgermeister